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Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00
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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
Stand: 10.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)