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Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00
Freitag 08:00 - 11:30
Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des Ortes anmelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder bei Ihrer Meldebehörde an- und abmelden.
Stand: 04.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)