- +49 861 98968-22
- info@gemeinde-surberg.de
Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00
Freitag 08:00 - 11:30
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Stand: 07.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)