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Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00
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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Stand: 13.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)