- +49 861 98968-22
- info@gemeinde-surberg.de
Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00
Freitag 08:00 - 11:30
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)